Sie dürfen unsere Inhalte nicht in Bildschirmschonern, Vorlagen, eigenständigen Hintergründen, Stock-Inhalten, Klingeltönen usw. verwenden.
Sie dürfen unsere Inhalte nicht verkaufen oder weitergeben, z. B. über Ihren YouTube-Kanal, Ihre Website, P2P-Tauschbörsen usw.
Bei Fotos, Vektorgrafiken und GIFs sind Kopien von zum Verkauf bestimmten Waren nicht erlaubt und die physische Vervielfältigung ist auf 1.000 Stück begrenzt.
Wenn Sie die Inhalte in Produkten wie Vorlagen, elektronischen Grußkarten, Bildschirmschonern, Hintergrundbildern oder anderen elektronischen oder gedruckten Materialien verwenden möchten, müssen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung von MotionElements einholen und/oder zusätzliche Lizenzgebühren entrichten.
In Fällen, in denen der jeweilige Inhalt ein Model zeigt, ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Person um ein Model handelt und die Visualisierung nur zu Illustrationszwecken dient:
Sie dürfen nicht fälschlicherweise angeben oder andeuten, dass Sie der Urheber Ihres Endprodukts sind, wenn ein wesentlicher Teil der künstlerischen Komponenten aus den Stock-Inhalten stammt.
Sie dürfen die Stock-Inhalte nicht als Ihr Logo, Markenzeichen oder Ihre Dienstleistungsmarke verwenden, da Sie keine einzigartigen Rechte an den Stock-Inhalten beanspruchen können.
Ähnlich verhält es sich mit Musik: Sie können die Stock-Inhalte nicht verwenden, um abgeleitete Werke zu erstellen und diese als Ihre eigenen auszugeben, es sei denn, die Stock-Inhalte sind mit „Available For Musical Works" (Verfügbar für musikalische Werke) gekennzeichnet.
Einige Stock-Inhalte sind mit der Lizenz „Nur für redaktionelle Zwecke" gekennzeichnet und die abgebildeten Personen oder Objekte haben keine Veröffentlichungsgenehmigungen. Inhalte, die nur für redaktionelle Zwecke bestimmt sind, sind auf der Produktseite mit einem Tag unter der Lizenzangabe gekennzeichnet und werden in der Regel im Rahmen von Dokumentationen, Nachrichten oder redaktionellen Beiträgen verwendet.
Inhalte, die nur für redaktionelle Zwecke bestimmt sind, stehen nicht für kommerzielle Zwecke zur Verfügung und dürfen nicht zur Bewerbung eines Produkts oder einer Dienstleistung verwendet werden, z. B. in Werbespots, Bannern und Flyern.
Sie sind allein verantwortlich für die Verwendung von Inhalten, die nur für redaktionelle Zwecke bestimmt sind.
Mitwirkende können ihre Musiktitel bei Organisationen für Aufführungsrechte (Performing Rights Organizations, P.R.O.) registrieren lassen, um ihre Urheberrechte zu schützen und eine zusätzliche Einnahmequelle aus der Nutzung der Titel zu schaffen. Die Rundfunk- und Fernsehanstalten zahlen den P.R.O.s in der Regel eine Gebühr, die dann auf deren Mitglieder verteilt wird, deren registrierte Titel von den Rundfunk- und Fernsehanstalten genutzt werden.
Seien Sie versichert, dass für lizenzfreie Titel, die Sie bei MotionElements kaufen, keine zusätzlichen Kosten über den Kaufpreis hinaus anfallen.
Der einzige Unterschied bei P.R.O.-registrierten Titeln besteht darin, dass Sie, wenn Sie sie für Fernsehen, Film oder öffentliche Aufführungen verwenden, auf dem Cuesheet die P.R.O.-Details des jeweiligen Musiktitels angeben müssen. Die relevanten P.R.O.-Informationsfelder sind wie folgt:
Es gibt verschiedene P.R.O.s auf der Welt und davon hängt die Menge der Informationen ab, die in das Cuesheet eingetragen werden können. Mehr erfahren
Durch die ordnungsgemäße Angabe der Daten des Mitwirkenden legitimieren Sie nicht nur die Verwendung des Titels für die Ausstrahlung und öffentliche Aufführung ohne zusätzliche Kosten, sondern stellen auch sicher, dass der Mitwirkende einen Anteil an den Gebühren erhält, die von den Rundfunk- und Fernsehanstalten an seine P.R.O.s gezahlt werden.
Hier sind einige Beispiele dafür, was Sie mit lizenzfreien Inhalten erstellen können:
Die gebührenfreie Lizenz von MotionElements erlaubt es Ihnen, die Stock-Inhalte für mehrere Projekte zu verwenden, solange dies nicht gegen die Bedingungen unserer Vereinbarung verstößt.